Wir übernehmen für Sie die Regulierung aller Schäden, die Sie durch einen Verkehrsunfall erlitten haben, egal ob es sich nur um einen Blechschaden an Ihrem Fahrzeug oder einen schweren Unfall mit bleibenden körperlichen Einbußen handelt. 


In der Vergangenheit konnten wir vor Gericht regelmäßig Entschädigungsleistungen für unsere Mandanten erzielen, die ein Vielfaches dessen betrugen, was die beteiligten Versicherungen zu zahlen bereit waren. 


Besondere Erfahrung haben wir mit Großschadensfällen und sichern unseren Mandanten kompetente Vertretung auch dann, wenn die Verletzungsfolgen erheblich sind.


Wir verstehen es als unsere Aufgabe, auch Ihre unfallbedingten Ansprüche gegenüber Sozialversicherungsträgern und Behörden durchzusetzen und unterstützen Sie bei der Gewährung einer Erwerbsminderungsrente oder der Festsetzung einer Schwerbehinderung. 


Für den Fall der Fälle vertreten wir Sie auch im Verkehrsstrafrecht.